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am 11.12.2020 von Grundschule Oberstdorf

Rahmenhygieneplan

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Wichtige Elterninformation

Oberstdorf, den 11.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Unterricht an der Grundschule Oberstdorf wird seit den Herbstferien wieder regulär abgehalten. Es gilt dabei zum Vollzug des Infektionsschutzrechts den Rahmenhygieneplan Stand 11.12.2020 umzusetzen. Die veränderte Situation führt verständlicherweise zu Unsicherheit und bedingt viele Anfragen. Aber es kursieren auch falsche Informationen und Schilderungen zum Unterricht. Deshalb wollen wir einige Punkte konkretisieren:

Der Rahmenhygieneplan gilt für alle Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft.

Für die Anordnung sämtlicher auf das Infektionsschutzgesetz gestützten Maßnahmen sind die Gesundheitsämter oder eine ihnen übergeordnete Behörde zuständig. Für die Umsetzung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen ist die Schulleitung verantwortlich. Wir sind verpflichtet diese Maßnahmen zum Schutz aller Kinder und der Lehrkräfte umzusetzen. Dazu gehört auch das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung auf dem gesamten Schulgelände und während des Unterrichts. Alle Schülerinnen und Schüler dürfen während der regelmäßigen Stoßlüftung, die MNB abnehmen.

Sportunterricht ist derzeit untersagt.

Eine Ausnahme beim Tragen einer MNB kann nur gewährt werden, wenn ein gültiges ärztliches Attest vorliegt. Dieses muss bestimmte Kriterien erfüllen:
Es ist insbesondere hinreichend substantiiert darzulegen, aus welchen konkreten gesundheitlichen Gründen in der konkret relevanten Tragesituation keine Maske getragen werden könne. Dazu muss das Attest zumindest erkennen lassen, welche Beeinträchtigung bei der Schülerin oder dem Schüler festgestellt wurde und inwiefern sich deswegen das Tragen eines Mund-Nasenschutzes nachteilig auswirkt. Es muss konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten, um der Schulleitung eine Überprüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen zu ermöglichen (vgl. hierzu die Entscheidung des VG Neustadt an der Weinstraße vom 10.09.2020 – 5 L 757/20.N; Entscheidung des OVG NRW vom 24.09.2020 – 13 B 1368/20; Entscheidung des VG Würzburg vom 16.09.2020 – W 8 E 20.1301; Beschluss des BayVGH vom 26.10.2020 – 20 CE 20.2185; Entscheidung des VG Regensburg vom 17.09.2020 – RO 14 E20.2226).
Erfüllt das vorgelegte Attest formal-inhaltlich diese Anforderungen nicht, kann das Kind von der Pflicht eine MNB zu tragen nicht befreit werden.
Natürlich möchten wir eine weitere Schulschließung wie vor den Herbstferien verhindern und allen Kindern größtmöglichen Schutz ermöglichen.

Im Unterricht wird alle 20 Minuten eine Stoßlüftung durchgeführt. Währenddessen darf die MNB abgenommen werden.

Schüler*innen mit Krankheitssymptomen dürfen nach 48 Stunden die Schule wieder besuchen, sofern sie dann symptomfrei sind.

Die neuen Maßnahmen sind ein Kompromiss zwischen den wichtigen Anliegen des Infektionsschutzes als auch der großen Notwendigkeit, Schule möglichst normal stattfinden zu lassen. Alle Lehrkräfte und Mitarbeiter der GSO sind sehr bemüht, die Situation bestmöglich zum Wohle aller Kinder zu gestalten.
Wir danken für Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen

Anita Sutor, Rektorin Stefan Kienle, Konrektor

2020 12 11 RHP Lesefassung Schule
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