Notbetreuung

Allgemeine Informationen und Formular zum Download
Liebe Eltern,
es besteht weiterhin die Möglichkeit Ihr Kind in der Notbetreuung anzumelden, sofern Sie im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind oder als Alleinerziehende bzw. ein Alleinerziehender aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten oder aufgrund Teilnahme an Bildungsangeboten an einer Betreuung des Kindes gehindert sind. Eine detaillierte Darstellung finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums unter “https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html#informationen-notbetreuung“:https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html#informationen-notbetreuung
Ab 15.06.2020 muss ein neues Formular verwendet werden, das auch die leicht geänderten Bedingungen beinhaltet. Ich bitte Sie, dieses Formular auszufüllen und entweder per Mail oder in Papierform der Schule zukommen zu lassen. Weiterhin ist die maximale Betreuungszeit der bislang gültige Stundenplan. Hatte Ihr Kind also beispielweise am Montag um 12.10 Uhr, am Dienstag aber um 11.10 Uhr Unterrichtsschluss, so sind diese Schlusszeiten auch die Endzeiten der Notbetreuung.
Wenn Ihr Kind mit den Schulbussen nach Hause fahren soll, so kann die Betreuung nur bis kurz nach 11.00 Uhr genutzt werden, da die Schulbusse nach der 5. und 6. Stunde nicht fahren.
Für die Planung der Gruppen benötigen wir genaue Angaben zu den Abholzeiten der Kinder. Sollten Sie nicht die gesamte Zeit des regulären Stundenplans beantragen, geben Sie dies bitte für jeden Tag an, damit die Listen für die Gruppenzusammensetzung auch entsprechend der Vorgaben des Hygienekonzepts zusammengestellt werden können. Halten Sie bitte bei den Abholzeiten die Zeiten des Stundenwechsels ein. Ansonsten haben wir in den Gruppen zu viel Unruhe und keinen Überblick mehr. Die Kinder benötigen für die Betreuung ihre Arbeitsmittel und die jeweiligen Pläne der Klassenlehrer. Kinder, die nach dem Präsenzunterricht noch für ein oder zwei Stunden die Betreuung besuchen, können die Hausaufgaben erledigen.
Sollte uns bereits eine Bestätigung des Arbeitgebers vorliegen, benötigen wir diese nicht noch einmal. Bei Neuanträgen muss der Arbeitgeber die Notwendigkeit einer Betreuung bestätigen und auch die tägliche Arbeitszeit detailliert angeben.
Bitte informieren Sie, sofern noch nicht geschehen, den Kinderhort auch über die gewünschten Betreuungszeiten.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Woche und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Anita Sutor
Rektorin
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