Laut Infektionsschutzgesetz sind Eltern verpflichtet bei bestimmten Erkrankungen (Liste im Anhang) die Schule zu informieren. Die Schule wiederum meldet dies an das Gesundheitsamt weiter.
Liste der meldepflichtigen Erkrankungen:
Cholera, Diphtherie, Enteritis (Durchfall) durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC); virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Haemophilus influenzae Typ B-Meningitis, Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte), Keuchhusten, ansteckende Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken-Infektion (Hirnhautentzündung), Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Scabies (Krätze), Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektion, Shigellose, Typhus abdominalis, Virushepatitis A oder E (ansteckende Gelbsucht), Windpocken, Infektiöse Gastroenteritis (Durchfallerkrankung) bei Kindern unter 6 Jahren, Verlausung.
Dies gilt auch beim Auftreten von zwei oder mehr gleichartigen schwerwiegenden Erkrankungen, wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind, bei Ausscheidern bestimmter Erreger und dem Auftreten bestimmter Erreger in der Wohngemeinschaft.
Das Gesundheitsamt Oberallgäu steht Ihnen bei Fragen gern beratend zur Verfügung. Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34
Bitte lesen Sie das Merkblatt sorgfältig durch!