Antrag auf Befreiung oder Beurlaubung

Aus triftigen Gründen können Sie ihr Kind vom Unterricht befreien oder beurlauben. Hierfür müssen Sie im Vorfeld einen Antrag auf Befreiung oder Beurlaubung stellen. 

Nun stellt sich die Frage: Befreiung oder Beurlaubung?

Der Unterschied:
Liegt es am Kind, ist es eine Befreiung, liegt es an den Umständen, ist es eine Beurlaubung.

Wer durch eine ärztliche Bescheinigung nachweist, dass er keinen Sport treiben darf, wird vom Sportunterricht befreit. Der Antrag geht an die Schulleitung, allenfalls von einzelnen Stunden befreit der Lehrer.

Eine Beurlaubung wird nur in „dringenden Ausnahmefällen" genehmigt: für Termine, auf die Schüler und Eltern keinen Einfluss haben, wie Arztbesuch, Erholungsmaßnahmen, Firmung und Konfirmation, Wettbewerbe im Leistungssport, Familienfeiern.

Kein Urlaub für den Urlaub
Auf keinen Fall darf die Schule die Kinder für Urlaubsreisen beurlauben, selbst wenn die Flugtickets während der Schulzeit nur halb so teuer sind wie in den Ferien.

Wenn Sie also Ihren Sohn / Ihre Tochter befreien oder beurlauben müssen, können Sie den Antrag einfach ausdrucken, ausfüllen und über Ihr Kind an die Schule geben!

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Befreiung- oder Beurlaubung

PDF Dateigröße 439,59 kB
Angelegt am 18.09.2018
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