Befreiung oder Beurlaubung |
Der bayerische Elternverband hat in seiner letzten Info vom 22.11.07 in einem kleinen, lesenswerten Artikel das Thema "Befreiung oder Beurlaubung" aufgegriffen. Ich finde, dass dieser Text, die beiden Begriffe eindeutig erklärt und auch den oft missverstandenen Punkt Urlaubsverlängerung aufgreift.
Wer einen Antrag für eine Beurlaubung stellen will, sollte sich dies genau durchlesen: |
| Kein Urlaub für den Urlaub |
| Schüler werden vom Unterricht befreit oder beurlaubt. Beides müssen die Eltern schriftlich beantragen. Der Unterschied: |
Liegt es am Kind, ist es Befreiung,
liegt es an den Umständen, ist es Beurlaubung. |
| Wer durch eine ärztliche Bescheinigung nachweist, dass er keinen Sport treiben darf, wird vom Sportunterricht befreit, ein leistungsschwacher Schüler unter Umständen vom Englischunterricht. Der Antrag geht an die Schulleitung , allenfalls von einzelnen Stunden befreit der Lehrer. |
| Urlaub gibt es nur in „dringenden Ausnahmefällen“: für Termine, auf die Schüler und Eltern keinen Einfluss haben, wie Arztbesuch, Erholungsmaßnahmen, Firmung und Konfirmation, Wettbewerbe im Leistungssport, Familienfeiern. |
| Auf keinen Fall darf die Schule die Kinder für Urlaubsreisen beurlauben, selbst wenn die Flugtickets während der Schulzeit nur halb so teuer sind wie in den Ferien. |
| Im Allgäuer Anzeigblatt fand sich am 22.5.09 zu diesem Thema der folgende Artikel: |
| Schulschwänzer mit Müttern auf dem Weg in Urlaub |
| Flughafen Erziehungsberechtigte angezeigt - Sie sind vor Ferienbeginn in die Türkei geflogen |
| Memmingerberg l mun l Zwei schulpflichtige Kinder im Alter von zehn und 13 Jahren aus Baden-Württemberg sind am vergangenen Dienstag bei der Passkontrolle am Flughafen Memmingen Polizeibeamten aufgefallen. Sie wollten mit ihrer 41-jährige Mutter um 5.15 Uhr in die Türkei in Urlaub fliegen. Da derzeit noch keine Ferien sind, überprüften die Beamten, ob entsprechende Befreiungen von der Schulpflicht vorliegen. |
| Krank gemeldet |
| Die Nachfrage in der Schule ergab dann jedoch, dass die Kinder von der Mutter zuvor krank gemeldet worden waren. In Baden-Württemberg beginnen die Pfingstferien erst nach dem heutigen Schultag. |
| Ein weiterer 13-jähriger Schüler aus Baden-Württemberg, der in Begleitung seiner Mutter (46) mit der selben Maschine ebenfalls in die Türkei fliegen wollte, gab an, in der Schule eine Befreiung beantragt zu haben. |
| Eine Überprüfung ergab aber auch in diesem Fall, dass keine Genehmigung vorlag. Zudem hätte der Junge noch vor dem Ferienbeginn eine Schulaufgabe zu schreiben gehabt. |
| Die Mütter müssen nun mit einer Anzeige nach dem Schulpflichtgesetz und einer damit verbundenen Geldbuße rechnen, durften die geplante Reise aber mit ihren Kindern antreten. Nach Angaben eines Polizeisprechers verfolgt nicht die Polizei derartige Angelegenheiten weiter, sondern meldet die Fälle an die zuständigen Schulämter. Dann ist es Aufgabe der jeweiligen Kreis Verwaltungsbehörde, ein Bußgeld zu verhängen. |
| „Schulschwänzer-Kontrollen" an Flughäfen sind nach Angaben eines Polizeisprechers keine besonderen Schwerpunkt-Aktionen. Vielmehr falle ein schulpflichtiges Kind bei den routinemäßigen Personenkontrollen auf, wenn es außerhalb der regulären Ferien mit den Eltern am Flughafen abfliege oder ankomme. |
| „Ferienverlängerer" |
| Im September 2007 hatten ähnliche Fälle am Flughafen Nürnberg für Schlagzeilen gesorgt. Damals waren 100 „Ferienverlängerer" mit ihren Eltern einige Tage nach Ende der Schulferien ertappt worden. |
| Saftige Bußgelder |
Die Bestrafung von Schulschwänzern und/oder den Erziehungsberechtigten ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern wird besonders hartnäckigen Wiederholungstätern sogar mit Freiheitsstrafe gedroht. Ab 14 Jahren sind Schüler strafmündig.
In Bayern sind laut Polizei folgende Bußgeldsätze für "Ferienverlängerer" üblich: |
- ein Tag: 50 Euro Bußgeld
- eine Woche: 200 Euro
- maximale Obergrenze: 1000 Euro
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Wenn Sie also Ihren Sohn / Ihre Tochter befreien oder beurlauben wollen, können Sie den Antrag einfach ausdrucken, ausfüllen und über Ihr Kind an die Schule geben!
> Antrag auf Beurlaubung/Unterrichtsbefreiung |