| Mit dem Fahrrad oder Roller sicher zur Schule |
| Sobald es wärmer wird und der Schnee auf den Straßen schmilzt, kommen viele Kinder wieder mit dem Fahrrad oder dem Cityroller zur Schule. Kinder im Grundschulalter sind aber im Straßenverkehr auf fahrbarem Untersatz besonderen Gefahren ausgesetzt, da sie |
- in kritischen Situationen oft überfordert sind und nicht angemessen reagieren
- von anderen Verkehrsteilnehmern aufgrund ihrer Körpergröße schlechter gesehen werden
- mit den Gedanken häufig noch bei den Erlebnissen des Vormittags sind und nicht bei dem, was gerade um sie herum passiert
- einen (schweren) Schulranzen auf dem Rücken tragen.
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| Deshalb erlauben wir grundsätzlich nur den Dritt- und Viertklässlern zu radeln und möchten Ihnen, liebe Eltern, einige Tipps für den sicheren Schulweg Ihres Sohnes oder Ihrer Tochter geben: |
- Bestehen Sie darauf, dass Ihr Kind einen Helm trägt, nicht nur beim Fahrradfahren, sondern auch wenn es mit dem Roller fährt.
- Trainieren Sie den Schulweg mit dem Fahrrad oder Roller gemeinsam und machen Ihr Kind auf Gefahrenstellen aufmerksam. Lassen Sie es erst dann alleine fahren, wenn es ganz sicher ist und beobachten es von Zeit zu Zeit.
- Denken Sie auch im Straßenverkehr an Ihre Vorbildfunktion.
- Überprüfen Sie regelmäßig, ob das Fahrrad verkehrssicher ist.
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| Kindern aus der 1. und 2. Klasse empfehlen wir, zu Fuß zur Schule zu gehen. Sollten Sie Ihr Kind dennoch entgegen dem Rat vieler Fachleute, wie Verkehrsexperten, Polizisten und Ärzten mit dem Roller fahren lassen, bitten wir Sie, die oben stehenden Tipps besonders zu beachten. |
| Zum Abschluss noch eine Bitte: |
| Weisen Sie Ihr Kind besonders auf die unübersichtliche Situation an der Unterführung des Oberstdorf Hauses hin. Hier müssen die Kinder aus Sicherheitsgründen das Fahrrad bzw. den Roller auf dem Gehweg schieben. |
| Verkehrslehrerin, A. Königbauer |
| Und ganz zum Schluss noch ein lebenswichtiger Hinweis! |
| Im Straßenverkehr unterwegs mit Fahrrad, Roller oder In line-Skatern sind Fahrradhelme ein „MUSS“. Auf dem Spielplatz kann der Fahrradhelm eine tödliche Gefahr darstellen! |
| ... mehr dazu (Faltblatt des GUVV) |